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öffentlich


Aufstellungsbeschluss B.-Plan Nr. 59 für das Gebiet Windpark Steinbach in der Gemarkung Metzebach/Landefeld; Beratung und Beschlussfassung



Sachvortrag:
 
Stadtverordnetenvorsteher Beckmann verliest die Erläuterungen.
 
Stadtverordneter Strieder berichtet in seiner Eigenschaft als Vorsitzender des Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses über die Beratung in der Sitzung des Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses und trägt die Beschlussempfehlung und das Abstimmungsergebnis für diesen Tagesordnungspunkt vor.
 
Stadtverordneter Salzmann berichtet in seiner Eigenschaft als Vorsitzender des Haupt- und Finanzausschusses über die Beratung in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses und trägt die Beschlussempfehlung und das Abstimmungsergebnis für diesen Tagesordnungspunkt vor.
 
Nachdem keine weiteren Wortmeldungen vorliegen, lässt Stadtverordnetenvorsteher Beckmann den Beschlussvorschlag abstimmen.

Beschluss:
 
1.          Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Spangenberg beschließt die Einleitung eines Bauleitverfahrens für den Windpark Steinbach mit der Bezeichnung "Windpark Steinbach" mit dem Ziel der Änderung des Flächennutzungsplanes und der Aufstellung eines Bebauungsplanes nach § 30 BauGB als "Sondergebiet Windenergie" nach § 11 BauNVO für das in Anlage 1 abgegrenzte Gebiet in der Gemarkung Metzebach in den Fluren 1, 2, 5 und 6, in der Gemarkung Landefeld in den Fluren 1, 2 und 6 und in der Gemarkung Spangenberg in den Fluren 20, 21 und 23.
 
2.          Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 (1) BauGB soll durch Auslegung des Vorentwurfs für die Dauer von einem Monat erfolgen.

3.         Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).
 

Abstimmungsergebnis:
 
Ja-Stimmen:
17
Nein-Stimmen:
2
Enthaltung:
0
Anwesende Mitglieder:
19
 
Die Stadtverordneten Gaußmann und Kühl haben mit Nein gestimmt. Beide haben um namentliche Aufnahme der Stimmabgabe gebeten.

 



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