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öffentlich


Aufstellungsbeschluss B.-Plan Nr. 59 für das Gebiet Windpark Steinbach in der Gemarkung Metzebach/Landefeld; Beratung und Beschlussfassung



Sachvortrag:
 
Vorsitzender Salzmann verliest die Erläuterungen und den Beschlussvorschlag.
 
Eine Frage des Stadtverordneten Wicke wird durch Bürgermeister Rehm beantwortet.
 
Nachdem keine Wortmeldungen vorliegen, lässt Vorsitzender Salzmann über den Beschlussvorschlag abstimmen.
 

Beschlussempfehlung:
 
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung folgende Beschlüsse zu fassen.
 
1.          Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Spangenberg beschließt die Einleitung eines Bauleitverfahrens für den Windpark Steinbach mit der Bezeichnung "Windpark Steinbach" mit dem Ziel der Änderung des Flächennutzungsplanes und der Aufstellung eines Bebauungsplanes nach § 30 BauGB als "Sondergebiet Windenergie" nach § 11 BauNVO für das in Anlage 1 abgegrenzte Gebiet in der Gemarkung Metzebach in den Fluren 1, 2, 5 und 6, in der Gemarkung Landefeld in den Fluren 1, 2 und 6 und in der Gemarkung Spangenberg in den Fluren 20, 21 und 23.
 
2.          Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 (1) BauGB soll durch Auslegung des Vorentwurfs für die Dauer von einem Monat erfolgen.

3.         Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).
 

Abstimmungsergebnis:
 
Ja-Stimmen:
9
Nein-Stimmen:
0
Enthaltung:
0
Anwesende Mitglieder:
9
 

 



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