Einbringung des Investitionsprogramms für den Planungszeitraum 2023 bis 2027 einschließlich Bekanntgabe der Ergebnis- und Finanzplanung gemäß § 101 HGO
Das vom Magistrat gemäß § 101 HGO aufgestellte Investitionsprogramm für den Planungszeitraum 2023 bis 2027 wird durch Bürgermeister Rehm eingebracht und begründet. Die vom Magistrat aufgestellte Ergebnis- und Finanzplanung für den Planungszeitraum 2023 bis 2027 wird der Stadtverordnetenversammlung gemäß § 101 HGO zur Unterrichtung vorgelegt.
Cookies ermöglichen eine bestmögliche Bereitstellung unserer Dienste. Durch die weitere Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen zu Cookies erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung.