Erlass der 1. Nachtragssatzung zur Haushaltssatzung der Stadt Spangenberg für das Haushaltsjahr 2023 mit Anlagen gemäß § 97 HGO
Sachvortrag:
Vorsitzender Salzmann verliest die Erläuterungen und den Beschlussvorschlag.
Nachdem keine Wortmeldungen vorliegen, lässt Vorsitzender Salzmann über den Beschlussvorschlag abstimmen.
Beschlussempfehlung:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die vorgelegte 1. Nachtragssatzung zur Haushaltssatzung der Stadt Spangenberg für das Haushaltsjahr 2023 mit Anlagen.
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