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öffentlich


7. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 58 für das Gebiet "KiTa Arche", in der Kernstadt
Beratung und Beschlussfassung
a) Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)
b) Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB



Sachvortrag:
 
Vorsitzender Salzmann verliest die Erläuterungen und den Beschlussvorschlag.
 
Nachdem keine Wortmeldungen vorliegen, lässt Vorsitzender Salzmann über den Beschlussvorschlag abstimmen.

Beschlussempfehlung:
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung folgende Beschlüsse zu fassen.
 
1.      Die Stadtverordnetenversammlung beschließt gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 58 "KiTa Arche", in der Kernstadt. Der Flächennutzungsplan wird im Parallelverfahren geändert.
 
2.      Die Flächennutzungsplanänderung und die Aufstellung des Bebauungsplanes erfolgen im zweistufigen Regelverfahren. Die Bauleitplanung erfordert insofern eine Umweltprüfung im Sinne des § 2 Abs. 4 BauGB, in der die voraussichtlichen, erheblichen Umweltauswirkungen ermittelt und in einem Umweltbericht bewertet werden. Der Umweltbericht ist der Begründung zum Bebauungsplan und der Begründung zur Flächennutzungsplanänderung beizufügen.
 
3.      Die frühzeitigen Beteiligungsverfahren nach §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB sind einzuleiten.
 
Der Beschluss ist öffentlich bekannt zu machen.
 
Es ist darauf hinzuweisen, dass die Vorbereitung und Durchführung von Verfahrensschritten gemäß
§ 4 b BauGB einem Dritten übertragen worden ist.
 

Abstimmungsergebnis:
 
Ja-Stimmen:
8
Nein-Stimmen:
0
Enthaltung:
0
Anwesende Mitglieder:
8
 

 



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