Einbringung des Entwurfes der Haushaltssatzung mit Haushaltsplan und Anlagen für das Haushaltsjahr 2024 gemäß § 97 HGO
Sachvortrag:
Stadtverordnetenvorsteher Beckmann schlägt vor die beiden Tagesordnungspunkte 11 und 12 gemeinsam zu behandeln und verliest die Erläuterungen hierzu. Einwände werden nicht erhoben.
Der vom Magistrat gemäß § 97 HGO festgestellte Entwurf der Haushaltssatzung mit Haushaltsplan und Anlagen für das Haushaltsjahr 2024 wird durch Bürgermeister Rehm eingebracht und begründet.
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