Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 57 für das Grundstück "In der Schloßdelle 8", Kernstadt Beratung und Beschlussfassung a) Erneute Abwägung der im Zuge der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB und der Behörden und sonstigen Stellen, die Träger öffentlicher Belange sind gem. § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen
b) Beschluss zur Durchführung der erneuten Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB
Sachvortrag:
Vorsitzender Salzmann gibt kurze Erläuterungen und verliest den Beschlussvorschlag.
Nachdem keine Wortmeldungen vorliegen, lässt Vorsitzender Salzmann über den Beschlussvorschlag abstimmen.
Zu a) Die Behandlung/Abwägung/Prüfung der eingegangenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden und Träger öffentlicher Belange wird beschlossen, wie dies in der Anlage "Beratungs- und Beschlussvorlage" in der rechten Spalte - als "Empfehlung zur Behandlung der Stellungnahmen" bezeichnet - zu den jeweiligen Stellungnahmen aufgeführt ist.
Die aus der Behandlung/Abwägung/Prüfung der eingegangenen Stellungnahmen resultierenden Änderungen sind in den erneuten Entwurf mit Begründung einzuarbeiten.
Zu b) Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Spangenberg beschließt eine erneute Durchführung der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie die erneute Beteiligung der von der Planänderung berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB, jeweils in Verbindung mit § 13 Abs. 2 Nr. 2 und Nr. 3 BauGB (vereinfachtes Verfahren) und § 4a Abs. 3 BauGB.
Der Beschluss ist öffentlich bekannt zu machen.
Es ist darauf hinzuweisen, dass die Vorbereitung und Durchführung von Verfahrensschritten gem. § 4b BauGB einem Dritten übertragen worden ist.
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