Einziehung einer Wegeparzelle in der Gemarkung Metzebach
Sachvortrag:
Stadtverordnetenvorsteher Beckmann verliest die Erläuterungen und teilt mit, dass der zweite Anlieger zur Abgabe eines Angebotes angeschrieben wurde, jedoch kein Interesse am Kauf der Wegeparzelle hat und darum bittet, den Weg nicht zu verkaufen.
Stadtverordneter Kühl gibt eine Stellungnahme ab.
Bürgermeister Rehm gibt eine Stellungnahme ab.
Stadtverordnetenvorsteher Beckmann verliest die Beschlussempfehlungen aus dem Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss sowie Haupt- und Finanzausschuss.
Beschluss:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die im Entwurf vorliegende Satzung über die Aufhebung rezessrechtlicher Festsetzungen für das städtische Wegegrundstück in der Gemarkung Metzebach, Flur 3, Flurstück 139.
Die Einziehung dieses Wegegrundstückes ist nach Beschlussfassung ortsüblich bekannt zu machen.
Cookies ermöglichen eine bestmögliche Bereitstellung unserer Dienste. Durch die weitere Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen zu Cookies erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung.