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öffentlich


Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 57 für das Grundstück "In der Schloßdelle 8", Kernstadt Beratung und Beschlussfassung
a) Erneute Abwägung der im Zuge der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB und der Behörden und sonstigen Stellen, die Träger öffentlicher Belange sind gem. § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen

b) Beschluss zur Durchführung der erneuten Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB



Sachvortrag:
 
Vorsitzender Strieder verliest die Erläuterungen.
 
Fragen der anwesenden Bürger zum letzten Plan und weiterer Vorgehensweise werden durch Vorsitzenden Strieder und Bürgermeister Rehm beantwortet.
 
Bürgermeister Rehm gibt weitere Erläuterungen und geht auf den weiteren Ablauf ein.
 
Nachdem keine Wortmeldungen vorliegen, lässt Vorsitzender Strieder über den Beschlussvorschlag abstimmen.

Beschlussempfehlung:
 
Der Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung folgenden Beschluss zu fassen:

Zu a)  Die Behandlung/Abwägung/Prüfung der eingegangenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden und Träger öffentlicher Belange wird beschlossen, wie dies in der Anlage "Beratungs- und Beschlussvorlage" in der rechten Spalte - als "Empfehlung zur Behandlung der Stellungnahmen" bezeichnet - zu den jeweiligen Stellungnahmen aufgeführt ist.

Die aus der Behandlung/Abwägung/Prüfung der eingegangenen Stellungnahmen resultierenden Änderungen sind in den erneuten Entwurf mit Begründung einzuarbeiten.
 
Zu b)  Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Spangenberg beschließt eine erneute Durchführung der Beteili­gung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie die erneute Beteiligung der von der Planänderung berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB, jeweils in Verbindung mit § 13 Abs. 2 Nr. 2 und Nr. 3 BauGB (vereinfachtes Verfah­ren) und § 4a Abs. 3 BauGB.
 
Der Beschluss ist öffentlich bekannt zu machen.
 
Es ist darauf hinzuweisen, dass die Vorbereitung und Durchführung von Verfahrensschritten gem. § 4b BauGB einem Dritten übertragen worden ist.
 

Abstimmungsergebnis:
 
Ja-Stimmen:
9
Nein-Stimmen:
0
Enthaltung:
0
Anwesende Mitglieder:
9
 

 



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