Erlass des Investitionsprogramms für den Planungszeitraum 2023 bis 2027 gemäß § 101 HGO
Sachvortrag:
Stadtverordnetenvorsteher Beckmann verliest den geänderten Beschlussvorschlag und lässt darüber abstimmen.
Beschluss:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt gemäß § 101 Abs. 3 HGO das im Entwurf vorliegende Investitionsprogramm für den Planungszeitraum 2023 bis 2027 einschließlich der beschlossenen Änderungen.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen:
14
Nein-Stimmen:
2
Enthaltung:
0
Anwesende Mitglieder:
16
Der Stadtverordnete Kühl hat mit "Nein" gestimmt. Er bittet dieses ins Protokoll aufzunehmen.
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