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öffentlich


Erlass des Investitionsprogramms für den Planungszeitraum 2023 bis 2027 gemäß § 101 HGO



Sachvortrag:
 
Stadtverordnetenvorsteher Beckmann verliest den geänderten Beschlussvorschlag und lässt darüber abstimmen.

Beschluss:
 
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt gemäß § 101 Abs. 3 HGO das im Entwurf vorliegende Investitionsprogramm für den Planungszeitraum 2023 bis 2027 einschließlich der beschlossenen Änderungen.

Abstimmungsergebnis:
 
Ja-Stimmen:
14
Nein-Stimmen:
2
Enthaltung:
0
Anwesende Mitglieder:
16
 
Der Stadtverordnete Kühl hat mit "Nein" gestimmt. Er bittet dieses ins Protokoll aufzunehmen.

 



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