Stadtverordnetenvorsteher Beckmann verliest die Erläuterungen.
Stadtverordneter Strieder berichtet in seiner Eigenschaft als Vorsitzender des Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses über die Beratung in der Sitzung des Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses und trägt die Beschlussempfehlung und das Abstimmungsergebnis für diesen Tagesordnungspunkt vor.
Stadtverordneter Salzmann berichtet in seiner Eigenschaft als Vorsitzender des Haupt- und Finanzausschusses über die Beratung in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses und trägt die Beschlussempfehlung und das Abstimmungsergebnis für diesen Tagesordnungspunkt vor.
1. Die Stadtverordnetenversammlung beschließt gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 58 "KiTa Arche", in der Kernstadt. Der Flächennutzungsplan wird im Parallelverfahren geändert.
2. Die Flächennutzungsplanänderung und die Aufstellung des Bebauungsplanes erfolgen im zweistufigen Regelverfahren. Die Bauleitplanung erfordert insofern eine Umweltprüfung im Sinne des § 2 Abs. 4 BauGB, in der die voraussichtlichen, erheblichen Umweltauswirkungen ermittelt und in einem Umweltbericht bewertet werden. Der Umweltbericht ist der Begründung zum Bebauungsplan und der Begründung zur Flächennutzungsplanänderung beizufügen.
3. Die frühzeitigen Beteiligungsverfahren nach §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB sind einzuleiten.
Der Beschluss ist öffentlich bekannt zu machen.
Es ist darauf hinzuweisen, dass die Vorbereitung und Durchführung von Verfahrensschritten gemäß
§ 4 b BauGB einem Dritten übertragen worden ist.
Ja-Stimmen: | 16 |
Nein-Stimmen: | 0 |
Enthaltung: | 0 |
Anwesende Mitglieder: | 16 |