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öffentlich


Feststellung der form- und fristgerechten Einladung, der Tagesordnung, der Beschlussfähigkeit und Genehmigung der Niederschrift



Sachvortrag:
 
Stadtverordnetenvorsteher Beckmann verliest die Email des Stadtverordneten Köbberling, der mit sofortiger Wirkung aus der SPD-Fraktion austritt und sein Mandat als fraktionsloser Stadtverordneter ausübt.
 
Stadtverordnetenvorsteher Beckmann stellt fest, dass zur Sitzung der Stadtverordnetenversammlung form- und fristgerecht eingeladen wurde.
 
Von 23 Stadtverordneten sind zu Beginn der Sitzung 16 Stadtverordnete anwesend, und zwar von der SPD-Fraktion 9, von der CDU-Fraktion 3, von der FDP-Fraktion 3 und ein fraktionsloser Stadtverordneter. Die Stadtverordnetenversammlung ist damit beschlussfähig.
 
Stadtverordnetenvorsteher Beckmann teilt mit, dass Einwendungen des Stadtverordneten Kühl gegen die letzte Niederschrift bei ihm bzw. der Verwaltung eingegangen sind. Diese werden als Tagesordnungspunkt 1 A behandelt.
 
Stadtverordneter Kühl stellt einen Antrag zur Geschäftsordnung. Er teilt mit, dass er seine Einwendungen zu b) zurückzieht und gibt zu den Einwendungen zu a) weitere Erläuterungen.
 
Stadtverordnetenvorsteher Beckmann teilt mit, dass die Anfragen des Stadtverordneten Kühl auf dem Briefbogen des FDP-Stadtverbandes gestellt wurden und nach Rücksprache mit dem FDP-Fraktionsvorsitzenden Salzmann nicht von der FDP-Fraktion. Deshalb werden die Anfragen als vom Stadtverordneten Kühl gestellt eingestuft. Er weist ausdrücklich darauf hin, dass der Stadtverband keine Anfragen stellen kann.
 
Stadtverordnetenvorsteher Beckmann fragt nach, ob Einwendungen gegen die heutige Tagesordnung bestehen. Dies ist nicht der Fall.

 
 



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