Erlass des Investitionsprogramms für den Planungszeitraum 2023 bis 2027 gemäß § 101 HGO
Sachvortrag:
Nachdem keine weiteren Wortmeldungen vorliegen, lässt Vorsitzender Salzmann über den Beschlussvorschlag einschließlich der beschlossenen Änderungen abstimmen.
Beschlussempfehlung:
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung folgenden Beschluss zu fassen:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt gemäß § 101 Abs. 3 HGO das im Entwurf vorliegende Investitionsprogramm für den Planungszeitraum 2023 bis 2027 einschließlich der beschossenen Änderungen.
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