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öffentlich


Erlass des Investitionsprogramms für den Planungszeitraum 2023 bis 2027 gemäß § 101 HGO



Sachvortrag:
 
Nachdem keine weiteren Wortmeldungen vorliegen, lässt Vorsitzender Salzmann über den Beschlussvorschlag einschließlich der beschlossenen Änderungen abstimmen.

Beschlussempfehlung:
 
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung folgenden Beschluss zu fassen:
 
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt gemäß § 101 Abs. 3 HGO das im Entwurf vorliegende Investitionsprogramm für den Planungszeitraum 2023 bis 2027 einschließlich der beschossenen Änderungen.

Abstimmungsergebnis:
 
Ja-Stimmen:
8
Nein-Stimmen:
0
Enthaltung:
0
Anwesende Mitglieder:
8
 

 



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