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öffentlich


Feststellung der form- und fristgerechten Einladung, der Tagesordnung, der Beschlussfähigkeit und Genehmigung der Niederschrift



Sachvortrag:
 
Vorsitzender Salzmann stellt fest, dass zur Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses form- und fristgerecht eingeladen wurde. Es bestehen keine Einwände gegen Form und Frist der Einladung.
 
Von 9 Ausschussmitgliedern sind zu Beginn der Sitzung 8 Stadtverordnete anwesend. Der Ausschuss ist damit beschlussfähig.
 
Vorsitzender Salzmann teilt mit, dass keine Einwendungen gegen die letzte Niederschrift bei ihm bzw. der Verwaltung eingegangen sind. Er fragt nach, ob noch Einwendungen vorliegen. Dies ist nicht der Fall, so dass die Niederschrift als genehmigt gilt.

 
 



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